Sunsetklausel

Sunset: 10 Jahre

Die Jungen Liberalen geben sich eine Sunsetklausel.
Diese soll dafür sorgen, dass die Beschlusslage konstant auf Aktualität und Inhalt überprüft wird.
1. Einführung der Sunsetklausel für neue Beschlüsse
Jeder Antrag wird durch den Antragssteller mit einem Sunset versehen, hierbei
steht ihm die Wahl zwischen 3, 5 und 10 Jahren frei.
Dem Kreiskongress steht es frei, den Sunsetvorschlag zu ändern, dafür ist eine
einfache Mehrheit notwendig.
2. Bestätigung der Beschlusslage
Der Kreisvorstand kann dem Kreiskongress die Bestätigung der Beschlusslage
vorschlagen. Zudem ist ein neuer Sunset durch den Kreisvorstand vorzuschlagen.
Die Entscheidung über die Bestätigung und den Sunset fällt der Kreiskongress.
3. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage
Der Kreisvorstand überprüft bis zum 31.12.2022 die bestehende Beschlusslage.
Seine Empfehlung wird an den Kreiskongress weitergegeben.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys