Sunsetklausel

Sunset: 10 Jahre

Die Jungen Liberalen geben sich eine Sunsetklausel.
Diese soll dafür sorgen, dass die Beschlusslage konstant auf Aktualität und Inhalt überprüft wird.
1. Einführung der Sunsetklausel für neue Beschlüsse
Jeder Antrag wird durch den Antragssteller mit einem Sunset versehen, hierbei
steht ihm die Wahl zwischen 3, 5 und 10 Jahren frei.
Dem Kreiskongress steht es frei, den Sunsetvorschlag zu ändern, dafür ist eine
einfache Mehrheit notwendig.
2. Bestätigung der Beschlusslage
Der Kreisvorstand kann dem Kreiskongress die Bestätigung der Beschlusslage
vorschlagen. Zudem ist ein neuer Sunset durch den Kreisvorstand vorzuschlagen.
Die Entscheidung über die Bestätigung und den Sunset fällt der Kreiskongress.
3. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage
Der Kreisvorstand überprüft bis zum 31.12.2022 die bestehende Beschlusslage.
Seine Empfehlung wird an den Kreiskongress weitergegeben.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Reduzierung der Mehrwertsteuer bei pflanzlichen Milchalternativen

Sunset: 5 Jahre

Die Jungen Liberalen fordern, dass pflanzliche Milchalternativen nicht mehr mit
19 Prozent, sondern mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert
werden sollen.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Gefährdete Hunde nicht weiter geißeln!

Sunset: 5 Jahre

Die Jungen Liberalen Flensburg fordern eine Änderung in der
Hundesteuersatzung von §1 Abs. 2 dahingehend, dass eine faktische
Mehrbesteuerung nicht stattfindet. Zudem fordern wir das Abschaffen von §5
Abs. 3 in der „Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung der Hundesteuer“.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Bildung nicht von kommunalen Finanzen abhängig machen.

Sunset: 5 Jahre

Die Jungen Liberalen Flensburg fordern eine Änderung der Gemeindeordnung
dahingehend, dass nicht mehr der Kreis/die Stadt als Auftraggeber für die
privaten Anbieter von Schulsozialarbeitern bzw. Betreuern agiert, sondern diese
Verantwortung an das Land Schleswig-Holstein übertragen wird. Im Ausgleich
dafür fordern wir ein Ende des zweckgebundenen Finanzausgleichs in
diesem Bereich.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Das Ehrenamt unterstützen, auch mit Mobilität!

Sunset: 5 Jahre

Die Jungen Liberalen Flensburg fordern, dass die Aktiv Bus GmbH sich dem
Ehrenamtskartenprogramm des Landes Schleswig-Holstein anschließt.
Die Ehrenamtskarte ist ein Bonusprogramm für aktive Ehrenamtler in Schleswig-Holstein. Ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt beim Beantragen dieser Karte.
Mit diesem Schritt können wir eine Unterstützung des Ehrenamts und eine
höhere Nutzung des ÖPNV gewährleisten.
Um die Finanzierung zu garantieren, wäre die Abschaffung des aktuellen
Programms des „freien letzten Freitag im Monat“, in welchem jeder kostenlos mit dem ÖPNV reisen darf, ins Auge zu fassen.
Damit würde sich die Aktiv Bus GmbH 71 anderen Unternehmen und Vereinen in Flensburg anschließen, wie z.B. dem Phänomenta e.V., dem Giovanni L. Eiscafé, dem Vertigo Flensburg oder dem Figaro Hotelbetrieb GmbH & CO.KG.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Legalisierung mit aller Konsequenz.

Sunset: 3 Jahre

Die Jungen Liberalen Flensburg fordern einen Grenzwert von 3ng/ml THC im Blutserum. Das ist ein Grenzwert ab dem eine Beeinträchtigung in der Fahrweise erwartbar ist.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Für ein Zeugenschutzprogramm, das schützt.

Sunset: 10 Jahre

Die Jungen Liberalen Flensburg fordern eine Neuordnung des momentanen
Zeugenschutzprogramms.
Die Befragung soll weiterhin beim Landeskriminalamt bzw.
Bundeskriminalamt verbleiben. Die Entscheidung über eine Bewilligung des
Zeugenschutzprogramms soll weiterhin bei der Staatsanwaltschaft verbleiben.
Die Änderung vollzieht sich bei der exekutiven Umsetzung des Schutzes, indem nicht mehr das LKA bzw. BKA für den Schutz einer zu schützenden Person verantwortlich sei, sondern ein neu zu schaffendes unabhängiges Sonderkommando, welches mit den zum Schutz einer Person notwendigen
Exekutivvollmachten ausgestattet und durch ein parlamentarisches
Kontrollgremium beim Deutschen Bundestag kontrolliert wird.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys

Schwangerschaftsabbrüche an allen Kliniken in Schleswig-Holstein ermöglichen

Sunset: 5 Jahre

Eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) Schleswig-Holsteins
dahingehend, dass in den Bereich der “Pflichten der Krankenhäuser” (Teil 5) die
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach §218a Abs. 1 StGB in
Kliniken mit gynäkologischen oder medizinisch vergleichbaren Abteilungen
insofern aufgenommen wird, dass jene Kliniken ihre Durchführung nicht generell untersagen dürfen.
Die jeweils durchführenden Ärztinnen und Ärzte müssen die Gelegenheit
erhalten, auf Basis von §12 SchKG eigenständig zu entscheiden, ob sie auf Basis
ihrer medizinisch moralischen Vorstellungen einen Schwangerschaftsabbruch in Einzelfällen durchführen. Ein generelles Verbot steht unserer Ansicht nach im Konflikt mit §2 der Berufsordnung für Ärzte der Bundesärztekammer.

Verantwortlicher Programmatiker: Linas Kuklys